Gesetz zur Eindämmung von Krankenhausinfektionen erlassen

Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz erlassen, welches bundesweit die Hygiene und die sachgerechte Verwendung von Antibiotika regeln soll. Damit soll dem hohen Infektionsgrad in Krankenhäusern vorgebeugt werden. Jährlich infizieren sich zwischen 400.000 und 600.000 Patienten in Krankenhäusern mit teils gefährlichen Keimen. Rund 15.000 dieser Patienten sterben an den Infektionen.
Die Rate könnte um 20 bis 30 Prozent gesenkt werden, wenn die Hygiene stärker beachtet wird. Die Krankenhäusern müssen auch regelmäßige Reports über den Hygienestand liefern, damit die Patienten besser entscheiden können, welcher Klinik sie sich anvertrauen möchten. Die Leiter und Ärzte müssen alle notwendigen Vorkehrungen treffen um den Infektionsgrad zu vermindern.
Ebenfalls in diese Gesetz eingefügt, ist der lang diskutierte Pflege-TÜV, der zuletzt im Herbst vergangenen Jahres an den Uneinigkeiten zwischen Krankenhäusern, Kassen und Pflegestellen gescheitert ist.
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